Informationen für Einsatzstellen

 

Die Freiwilligen von heute sind die Fachkräfte von morgen!
Wir unterstützen und beraten Institutionen darin, Freiwillige in ihren verschiedenen Arbeitsfeldern einzusetzen und zu begleiten. Profitieren Sie von unserem Know-How und unserer Erfahrung.

Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie mit uns eine Kooperation eingehen und im Downloadbereich wichtige Dokumente für  FSJ/BFD-Einsatzstellen

Einsatzstelle werden im Überblick

1. Sie stellen den Antrag auf Anerkennung (ergänzt um das Konzept Ihrer Einrichtung). Wichtig: Nachweis der Gemeinnützigkeit

2. Sie benennen eine feste Anleitperson, die während des Freiwilligendienstes die fachliche und persönliche Begleitung der Freiwilligen übernimmt

3. Sie erstellen eine detaillierte Aufgabenbeschreibung, die das Tätigkeitsprofil und die geforderten Voraussetzungen der Freiwilligen darlegen.

4. Die ausgefüllten Unterlagen (Antrag+Aufgabenbeschreibung) senden Sie uns per E-Mail an freiwillig@evim.de

 

5. Wir vereinbaren ein persönliches Erstgespräch und geben Ihnen ausführliche Infos zu Kosten, Anleitung, Schutzkonzept,…

6. Wir setzen eine Kooperationsvereinbarung auf, die von Ihnen und uns unterzeichnet wird

7. Wir listen Sie bei uns als Einsatzstelle und geben auf Wunsch Tipps zur Bewerbung des Platzes 

8. Sehr gern unterstützen wir Sie auch mit der BFD-Beantragung beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BafzA)

Ausführliche Informationen

Der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden soll im pädagogischen, betreuenden und/oder pflegerischen Bereich angesiedelt sein, der einen unmittelbaren Umgang mit hilfebedürftigen Menschen ermöglicht. Verwaltungstätigkeiten, hauswirtschaftliche und haustechnische Tätigkeiten sollten daher nicht mehr als 30 Prozent der Gesamttätigkeit umfassen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich für die Einrichtung von FSJ- und BFD-Stellen erfüllt sein:

  • Ihre Einrichtung ist gemeinnützig und im sozialen oder kulturellen Bereich bzw. im Gesundheits- und Bildungswesen.
  • Die Arbeitsmarktneutralität beim Einsatz der Freiwilligen ist gegeben. Freiwillige unterstützen die hauptamtlich Beschäftigten, aber ersetzen diese nicht.
  • Die Freiwilligen erledigen überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.
  • Die Freiwilligen sind in einem fest umrissenen Arbeitsgebiet eingesetzt.
  • Es gibt eine Fachkraft für die Praxisanleitung und Begleitung der Freiwilligen.


Einrichtungen, die Einsatzstelle für Freiwillige werden möchten, müssen zunächst die Anerkennung durch EVIM beantragen, beim Bundesfreiwilligendienst darüber hinaus auch die Anerkennung beim zuständigen Bundesamt (BAFzA). Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen! Diese Schritte des Verfahrens zur Anerkennung als Einsatzstelle sind erforderlich:

  • stellen Sie den Antrag auf Anerkennung an EVIM Abteilung Freiwilliges Engagement (und legen dem Antrag bitte das aktuelle Konzept Ihrer Einrichtung bei).
  • benennen Sie eine:n Anleiter:in, der:die während des gesamten Freiwilligen-Jahres die fachliche und persönliche Anleitung der Freiwilligen übernimmt.
  • erstellen Sie eine möglichst detaillierte Aufgabenbeschreibung, in der Sie das Tätigkeitsprofil und die Voraussetzungen der Freiwilligen schildern.

EVIM Freiwilligendienste …

  • vereinbart mit Ihnen ein Erstgespräch in Ihrer Einsatzstelle und informiert Sie ausführlich über die Freiwilligendienste.
  • setzt Ihre Einsatzstelle auf die Liste der zu vermittelnden Stellenangebote.
  • unterstützt Sie (im BFD) bei der Antragstellung beim Bundesamt (BAFzA).


Das Antragsformular zur Anerkennung als Freiwilligendienste-Einsatzstelle finden Sie im Downloadbereich. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an:

 

  • Die EVIM Freiwilligendienste arbeiten eng mit Ihnen zusammen, damit der Einsatz der Freiwilligen für alle Beteiligten zu einem Erfolg wird. Wir …
  • bieten ausführliche Erstinformationen für interessierte Einrichtungen
  • stellen Ihnen ein Handbuch und einen Anleitungskalender zur Verfügung
  • führen mindestens einen Einsatzstellenbesuch pro Jahr durch, bei Bedarf auch mehrere
  • informieren Sie bei gesetzlichen Änderungen etc.
  • stehen bei Bedarf für direkte Informationen, Austausch und gemeinsame Abstimmung (z. B. bei spezifischen Fragen oder Konflikten) zur Verfügung
  • laden zu mindestens zwei jährlichen Treffen/Fortbildungen für Anleiter:innen oder Einsatzstellenleitungen ein
  • Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um die Freiwilligendienste.

Eine gute Anleitung in Ihrer Einsatzstelle ist wesentlich für das Gelingen des Freiwilligendienstes. Sie gewährleistet, dass die Ereignisse und Eindrücke in der sozialen Tätigkeit zu reflektierten Erfahrungen werden. 

Als Einsatzstelle benennen Sie für jede:n Freiwillige:n eine Anleitperson, die im Auftrag des Arbeitsbereiches die Verantwortung für diese Aufgabe übernimmt.

Unter “Downloads” finden Sie unseren Leitfaden für Anleiter*innen im BFD/FSJ.

Die Anleitperson ist Ansprechpartner:in und Begleitung für die Freiwilligen bei allen in der Arbeit auftauchenden Fragen und Problemen.

Sollten Sie Fragen oder Austauschbedarf bzgl. eines:r Freiwilligen haben, kontaktieren Sie bitte immer zeitnah die Gruppenleitung. Der:die pädagogische Kolleg:in kennt Ihren Freiwillige:in. Die Kontkatdaten erhalten sie stets zu Beginn des Dienstes zusammen mit den Seminarterminen, die Ihr:e Freiwillige:r absolvieren wird.

Die Freiwilligendienste FSJ und BFD werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Darüber hinaus gibt es in Hessen eine Landesförderung für das FSJ. Die restlichen Kosten werden durch die Einsatzstellen und EVIM getragen.

Die aktuellen Kosten für eine FSJ- bzw. BFD-Stelle erhalten Sie auf Anfrage gern von uns.