INFORMATIONEN FÜR EINSATZSTELLEN

Ziel der Freiwilligendienste ist es, Menschen Erfahrungen mit der Arbeit im sozialen Bereich zu ermöglichen und ihnen Impulse für ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu geben. Hier finden Sie Informationen, wenn Sie Einsatzstelle werden möchten.

Der Freiwilligeneinsatz soll im pädagogischen, betreuenden und/oder pflegerischen Bereich angesiedelt sein, der einen unmittelbaren Umgang mit hilfebedürftigen Menschen ermöglicht. Verwaltungstätigkeiten, hauswirtschaftliche und haustechnische Tätigkeiten sollten daher nicht mehr als 25% der Gesamttätigkeiten umfassen.

Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich für die Einrichtung von FSJ / BFD-Stellen erfüllt sein:

  • Ihre Einrichtung ist gemeinnützig und im sozialen oder kulturellen Bereich oder im Gesundheits- und Bildungswesen.
  • Die Arbeitsmarktneutralität beim Einsatz der Freiwilligen ist gegeben. Freiwillige unterstützen die hauptamtlich Beschäftigten, aber ersetzen diese nicht.
  • Die Freiwilligen erledigen überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.
  • Die Freiwilligen sind in einem fest umrissenen Arbeitsgebiet eingesetzt.
  • Es gibt eine Fachkraft für die Praxisanleitung und Begleitung der Freiwilligen.

Einrichtungen, die Einsatzstelle für Freiwillige werden möchten, müssen zunächst die Anerkennung durch EVIM beantragen, beim Bundesfreiwilligendienst darüber hinaus auch die Anerkennung beim zuständigen Bundesamt (BAFzA). Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten! Diese Schritte des Verfahrens zur Anerkennung als Einsatzstelle sind erforderlich:

  • Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung an EVIM Abteilung Freiwilliges Engagement. (Legen Sie dem Antrag bitte das aktuelle Konzept Ihrer Einrichtung bei)
  • Benennen Sie eine/n Anleiter/in, der/die während des gesamten Freiwilligen-Jahres die fachliche und persönliche Anleitung der Freiwilligen übernimmt,
  • und erstellen Sie eine möglichst detaillierte Stellenbeschreibung, in welcher Sie das Tätigkeitsprofil und die Voraussetzungen der Freiwilligen schildern.

EVIM …

  • vereinbart mit Ihnen ein Erstgespräch in Ihrer Einsatzstelle , informiert Sie ausführlich über die Freiwilligendienste und berät Sie.
  • setzt Ihre Einsatzstelle auf die Liste der zu vermittelnden Freiwilligen-Plätze.
  • im BFD: Unterstützt Sie bei der Antragstellung beim Bundesamt (BAFzA).

Das Antragsformular zur Anerkennung als Freiwilligendienste-Einsatzstelle finden Sie im Downloadbereich. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular per Post an:

EVIM
Abteilung Freiwilliges Engagement
Kaiser-Friedrich-Ring 88
65185 Wiesbaden

EVIM Abteilung Freiwilliges Engagement arbeitet eng mit Ihnen zusammen, damit der Einsatz der Freiwilligen für alle Beteiligten erfolgreich wird. Wir:

  • bieten ausführliche Erstinformationen für interessierte Einrichtungen
  • stellen Ihnen ein Handbuch und einen Anleitungskalender zur Verfügung
  • führen mindestens einen Einsatzstellenbesuch pro Jahr, bei Bedarf auch mehrere, durch
  • informieren Sie zeitnah bei gesetzlichen Änderungen etc.
  • stehen bei Bedarf für direkte Informationen, Austausch und gemeinsame Abstimmung (z.B. bei spezifischen Fragen oder Konflikten) zur Verfügung
  • laden zu mindestens zwei jährlichen Treffen/Fortbildungen für Anleiter/innen oder Einsatzstellenleitungen ein

Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten rund um die Freiwilligendienste.

Eine gute Anleitung in Ihrer Einsatzstelle ist wesentlich für das Gelingen des Freiwilligendienstes. Sie gewährleistet, dass die Ereignisse und Eindrücke in der sozialen Tätigkeit zu reflektierten Erfahrungen werden.

Als Einsatzstelle benennen Sie für jede/n Freiwillige/n einen Anleiter oder eine Anleiterin, der/die im Auftrag des Arbeitsbereiches die Verantwortung für diese Aufgabe übernimmt.

Die Anleiterin oder der Anleiter ist Ansprechpartner/in und Begleitung für die Freiwilligen bei allen in der Arbeit auftauchenden Fragen und Problemen.

Im Downloadbereich finden Sie den EVIM-Anleitungskalender.

Die Freiwilligendienste FSJ und BFD werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Darüber hinaus gibt es in Hessen eine Landesförderung für das FSJ. Die restlichen Kosten werden durch die Einsatzstellen und EVIM getragen.

Die Auszahlung des Taschengeldes, der Sachbezüge, Anmeldung zur Sozialversicherung und Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt durch Ihre Einrichtung, die Pauschale für die pädagogische Begleitung wird an EVIM gezahlt. Darin sind auch die Kosten für die 25 Seminartage (inklusive Verpflegung) beinhaltet.

Alternativ hierzu bieten wir an, die Personalverwaltung für Sie zu übernehmen. Hierfür berechnen wir eine monatlich anfallende Verwaltungspauschale von zurzeit 10 Euro, zzgl. MwSt., pro Freiwillige/n.

Die aktuellen Kosten für eine FSJ- bzw. BFD-Stelle entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Kostenblatt. Dieses finden Sie im Downloadbereich.

KONTAKT UND INFO

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:

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